Webadmin/ September 4, 2018/ 0Kommentare

FAQs zu organisatorischen Themen

Fragen und Antworten zu ein paar wichtigen organisatorischen Themen.

Angebote, Beauftragung & Versand

Für ein Angebot benötigen wir mindestens Informationen über die Art des Werkstücks, sein Material, die Dimensionen (Aussenmaße, Gewicht), die zu bearbeitenden Flächen inkl. besonderen Herausforderungen sowie das Bearbeitungsziel oder die gewünschte Bearbeitungsform. Auch das gewünschte Fertigstellungsdatum ist wichtig.

Bei Aufttragserteilung benötigen wir darüber hinaus die detaillierte schriftliche Darstellung der zu bearbeitenden Flächen und der gewünschten Bearbeitung.

Ein Auftrag muss immer schriftlich erteilt werden und sollte von entsprechender Dokumentation (z.B. CAD-, MS PowerPoint- oder PDF-Datei) begleitet sein.

Missverständnisse und Unklarheiten sollten im Sinne aller Beteiligten unter allen Umständen vermieden werden.

Ein einzelnes Werkstück darf zur Bearbeitung im Hause der Fa. Sochor maximal folgende Dimensionen haben:

  • B x H x T: auf Anfrage
  • Gewicht:  9 t

Sollten die Dimensionen Ihres Werkstücks o.g. Grenzen überschreiten, so finden wir gerne mit Ihnen alternative Lösungen zur Bearbeitung, z.B. vor Ort in Ihrem Hause.

Ja, wir benötigen zwingend einen zum Werkstück gehörenden Lieferschein, denn ohne Lieferschein kann in unserem IT System kein Wareneingang gebucht werden. Ohne Wareneingang können wiederum keine internen Arbeitspapiere erstellt und damit die Bearbeitung des Werkstücks auch nicht begonnen werden.

Für den Kunden ist es oft einfacher und wirtschaftlicher, wenn er den Transport selbst durchführt bzw. veranlasst.

Natürlich sind wir auch gerne bereit, den Transport von Werkstücken zwischen der Lokation des Kunden und unserer Firma zu organisieren.

Kleinere Werkstücke bis 30 Kg versenden wir i.d.R. per Post.

Für größere Werkstücke beauftragen wir immer eine Spedition.

Die Transportkosten (inkl. Versicherung) werden dem Kunden als separate Position in Rechnung gestellt.

Wenn Fa. Sochor den Transport von Werkstücken organisiert, dann versichern wir diese gegen Verlust oder Beschädigung.

Bei postalisch versandten Werkstücken (bis max. 30 Kg) versichern wir den Wert automatisch immer bis €25.000,00.

Bei Speditionen liegt die Standardversicherung des Transportguts hingegen i.d.R. nur bei wenigen hundert Euro.

Daher sind oft Zusatzversicherungen notwendig!

Hierbei sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen, denn wir können nicht wissen was Ihr Werkstück wert ist. Bitte nennen Sie uns unbedingt den zu versichernden Wert und wir schließen die entsprechende Transportversicherung für Sie ab – die Kosten hierfür werden Ihnen natürlich in Rechnung gestellt. Wenn Sie uns keinen zu versichernden Wert nennen, dann benutzen wir grundsätzlich das Standard-Versicherungspaket des jeweiligen Logistikpartners.

Fima Sochor organisiert den Transport nur im Auftrag des Kunden und lehnt daher jegliche Haftung für Beschädigung oder Verlust von Transportgütern sowie eventuellen Folgeschäden ab.

Ja, unter bestimmten Umständen ist auch ein Einsatz beim Kunden vor Ort möglich.

Handelt es sich beim Werkstück z.B. um ein Spritzgusswerkzeug, so ist die Sicherstellung sauberer Entformung zwingend erforderlich. In kritischen Fällen begleiten unsere Spezialisten das erste Rüsten des bearbeiteten Werkzeugs bzw. das Anfahren der Maschine beim Kunden vor Ort.

Da die Bearbeitungsmöglichkeiten vor Ort beim Kunden aber eingeschränkt sind bevorzugen wir eine Bearbeitung des Werkstücks im eigenen Hause.

Preisfindung & Rechnungsstellung

Eine Abweichung des tatsächlichen Preises vom Angebotspreis u.a. hängt von der Vollständigkeit und Korrektheit der im Vorfeld gegebenen Informationen ab.

In der Regel sollte eine Abweichung von +/- 10% nicht überschritten werden.

ABER z.B. minderwertige Qualität des Werkstückmaterials, schlechtere Vorarbeit als zugesagt (z.B. grobe Frässpuren) oder nach Auftragserteilung eingebrachte Kundenwünsche können schnell eine Verteuerung  von mehreren 100% aufgrund ungeplanten Mehraufwands nach sich ziehen!

Wird eine solche Entwicklung absehbar, so informieren wir unseren Kunden schnellstmöglich und vereinbaren gemeinsam mit dem Kunden das weitere Vorgehen. Dies hat aber gegebenenfalls eine Anpassung des Angebots und eine entsprechende Neu- bzw. Zusatzbeauftragung durch den Kunden zur Folge.

Unsere Preise errechnen sich aus folgenden Komponenten:

  • Basispreis pro Stunde (inkl. Standardhilfsstoffen, z.B. Fliese)
  • Aufwand in Stunden pro Mitarbeiter
  • jeweiliger Mitarbeiterfaktor (zur Abgrenzung Meister-, Gesellen- oder Lehrlingsstunde)
  • zusätzlich benötigte Hilfsstoffe (z.B. besondere Schleifmittel)

Eventuelle Transport-, Versicherungs-, Reise- und Übernachtungskosten werden immer separat in Rechnung gestellt.

Ja, folgende Zuschläge gelten für den Stundenpreis sofern die Ursache für die Tätigkeit außerhalb der regulären Arbeitszeit nicht durch Fa. Sochor zu vertreten ist und keine andere schriftliche Vereinbarung besteht:

  • 25% Nachtzuschlag (Mo – Fr, 18:00 – 06:00 Uhr)
  • 50% Samstagszuschlag (Sa, 00:00 – 24:00 Uhr)
  • 100% Sonntagszuschlag (So., 00:00 – 24:00 Uhr)
  • 125% regulärer Feiertagszuschlag (jew. 00:00 – 24:00 Uhr)
  • 150% spezieller Feiertagszuschlag
    • 01. Mai (00:00 – 24:00 Uhr)
    • 24. Dez. (14:00 – 24:00 Uhr)
    • 25. Dez. (00:00 – 24:00 Uhr)
    • 26. Dez. (00:00 – 24:00 Uhr)
    • 31. Dez. (14:00 – 24:00 Uhr)

Eine Abrechnung nach Aufwand zuzüglich verwendeter besonderer Hilfsstoffe und evtl. anfallender Speditionskosten ist fair und uns daher am liebsten.

Auf ausdrücklichen Wunsch kann auch vorab ein Pauschal- oder Projektpreis vereinbart werden (immer exklusive Speditionskosten).

Sollte jedoch aufgrund unvorhergesehener und von uns nicht zu vertretender Entwicklungen ein überproportionaler Mehraufwand in Relation zum vereinbarten Projekt- bzw. Pauschalpreis entstehen, dann kontaktieren wir den Kunden umgehend und behalten uns vor, den Auftrag in Absprache mit dem Kunden abzubrechen, mit einem pauschalen Preisaufschlag zu versehen oder nach Aufwand abzurechnen.

Ja, wir schicken Ihnen die Rechnung auch gerne per E-Mail an Ihre Rechnungsadresse. Bitte lassen Sie uns diese einfach zukommen.

Unsere Zahlungsbedingungen sind:

14 Tage, netto

Unsere Umsatzsteuer-ID (USt.-Id.-Nr.) lautet:

DE 146109212

Die EORI-Nummer (Economic Operators‘ Registration and Identification number, deutsch: Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte) ist eine in der gesamten Europäischen Union gültige Betreiberkennnummer, die die deutsche Zollnummer ersetzt. Da die Verordnung (EG) Nr. 312/2009 zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Zollkodex am 1. Juli 2009 in Kraft trat, ist diese Nummer eine Voraussetzung für die Zollabfertigung in der Europäischen Union.

Unsere EORI-Nummer lautet:

DE757181254340964

Unsere Bankverbindung lautet:

Kontoinhaber: Anna Sochor Polier- & Schweißtechnik

Bankinstitut: VR-Bank Ludwigsburg eG

IBAN: DE88 6049 1430 0782 8800 02

BIC: GENODES1VBB

Unsere Rechnungsadresse lautet:

Anna Sochor Polier- & Schweißtechnik

Kärntener Straße 25

71522 Backnang (Maubach)

Deutschland

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